Veranstaltung Schallschutzwände in Homburg-Bruchhof

Veranstaltung Schallschutzwände in Homburg-Bruchhof

Textfeld: Losgehen soll es im März. Sabine Weiler und Julian Hellwig, die beiden Verantwortlichen seitens der Bahn, schilderten den Bauverlauf, die Beeinträchtigungen der Anwohner während der Bauphasen – und auch die Möglichkeit, sich zusätzlich zum aktiven auch passiven Lärmschutz zu sichern – mit einer finanziellen Förderung seitens des Bundes. Gerade hier stellten Gäste der Infoveranstaltung einige Fragen zu den technischen und finanziellen Modalitäten. Grundlage für die Lärmschutzmaßnahmen entlang der Bahnstrecke in Bruchhof ist ein freiwilliges Programm der Bahn AG, finanziert mit Mitteln des Bundes. BRUCHHOF (thw) Mit einer neuerlichen Veranstaltung hat die Deutsche Bahn AG auf Einladung von Ortsvertrauensmann Manfred Rippel in der vergangenen Woche Anwohner und interessierte Bürger über die anstehenden Lärmschutz-Baumaßnahmen entlang der Bahnstrecke in Bruchhof informiert

Manfred Rippel stimmte die Gäste der Veranstaltung noch einmal grundsätzlich darauf ein, was in den kommenden Monaten auf die Anwohner eines Teilbereichs der Bahnstrecke zukommen wird. Danach hatten die Vertreter der Bahn das Wort. Sabine Weiler und Julian Hellweg teilten sich dabei die Präsentation, Hellweg als Bauleiter für das eigentliche Projekt der Lärmschutz-Wand als aktive Baumaßnahme, Weiler erläuterte danach die Möglichkeiten des passiven Lärmschutzes.

Konkret sollen ab März am Bahnweg und an der Kaiserslauterer Straße ab der Brücke Erbacher Straße in Richtung Kaiserslautern auf einer Strecke von rund einem Kilometer zwei Wände in einer Höhe von drei Metern an Schienenoberkante entstehen. Die Arbeiten werden sich dabei in Tages- und Nachtbaustellen aufteilen. Hellwig machte keinen Hehl daraus, dass gerade Teile der Gründungsarbeiten als auch die Baustellentätigkeit in der Nacht für Belastungen der Anwohner sorgen werden. Als Endpunkt nannte Hellwig den Spätsommer 2020.

Zusätzlich zum aktiven Lärmschutz haben die Anwohner die Möglichkeit, sich auf Wunsch und Antrag passiven Lärmschutz zu sichern, etwa durch den Austausch der Fenster. Hier erklärte Weiler, was zu tun sei, wie das Antragsverfahren verlaufe und benannte die Förderung dieses Lärmschutzes seitens der Bahn mit 75 Prozent. Die Inanspruchnahme dieser Förderung sei freiwillig, Hauseigentümer hätten zudem die Möglichkeit, selbst zu entscheiden, welche der förderfähigen Lärmschutzmaßnahmen, basierend auf einem individuellen Gutachten, sie nutzen möchten, so Weiler. Höhere Kosten durch Sonderwünsche, wie die Inanspruchnahme eines Wunschhandwerkers (sollte dieser nicht der günstigste sein), müssten die Hauseigentümer zu 100 Prozent selbst tragen – ebenso, wenn, als Beispiel genannt, als Ersatz für bestehende Fenster nun höherwertige Materialien gewünscht seien. Auch hier müssten die Hauseigentümer die Mehrkosten im Vergleich zum wertgleichen Ersatz zu 100 Prozent selbst tragen.

Als Schauplätze des passiven Lärmschutzes nannte Weiler Räume wie Schlafzimmer, Wohn- und Esszimmer sowie Küchen. Nicht berücksichtigt würden Flure, Treppen, Abstellräume und Bäder. Grundlage für den Lärmschutz seien hierbei die zulässigen Grenzwerte in der Nacht. Zu den Instrumenten des passiven Lärmschutzes gehörten der Einbau entsprechender Fenster und Rollläden-Kästen, nachgedämmte Dachschrägen bei Wohn- und Schlafräumen sowie der Einbau von Schall-Dämm-Lüftern. Sabine Weiler: „Dann kann man im Sommer, wenn es sehr heiß ist, das Fenster zulassen. Dann übernimmt dieser Lüfter die Funktion des geöffneten Fensters.“

SZ 12.02,2020